Tipps zum Gebrauchtwagenkauf
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens folgende Punkte untersucht werden:
Fahrzeug-Dokumente
Kfz.-Schein und -Brief
- Stimmen die Inhalte im Kfz-Schein und -Brief überein?
- Sind technische Veränderungen in den Papieren eingetragen?
- Ist eine allgemeine Betriebserlaubnis für Felgen, Reifen, Sonderauspuffanlage, Spoiler, etc. vorhanden?
- Stimmt die Fahrgestell-Nummer am Auto mit dem Eintrag in Kfz-Brief und -Schein überein?
- Vorbesitzer
- Ist Ihnen die Identität der Vorbesitzer bekannt? (Namen stehen im Kfz-Brief, Gewohnheiten erfragen)
- Liegt ein Kundendienst-Scheckheft vor?
- Wurden die Kundendienste fristgerecht durchgeführt?
- Sind die auf dem letzten HU-Bericht dokumentierten Mängel tatsächlich behoben?
- Ist die letzte Hauptuntersuchung (HU) älter als 1 Jahr?
- Prüfen Sie hierzu auch den entsprechenden HU-Bericht auf evtl. Mängel.
- Ist die letzte Abgasuntersuchung (AU) älter als 6 Monate?
Fahrzeug-Zustand / Optik
Lack
- Sind unsachgemäße reparierte Lackschäden vorhanden?
- Sind nennenswerte Roststellen sichtbar?
- Weist das Fahrzeug tiefe Kratzer (im Lack bis auf das Blech) auf?
- Ist das Fahrzeug frei von Unfallschäden? Wenn nein, wurde der Schaden fachgerecht repariert (Nachweis)?
- Sind die Scheiben im Innenraum beschlagen?
- Ist der Bodenteppich im Innenraum trocken?
- Außergewöhnlicher Geruch im Innenraum?
- Bei Cabrios: Weist das Verdeck Risse oder Brüche auf? (besonders auf die Nähte und Kunststoffheckscheiben achten!)
- Ist die Frontscheibe verkratzt oder durch Steinschläge beschädigt?
- Sind alle Fenster einwandfrei zu bedienen?
- Liegen Beschädigungen an Innen- oder Außenspiegeln vor?
Fahrzeug-Zustand / Technik
Motor / Kühlung / Getriebe / Kupplung
- Ist nach längerem Stehen der Stellplatz frei von Ölflecken? (Vorsicht: sonst undichter Motor oder Getriebe)
- Ist der Ölstand in Ordnung?
- Ist der Kühlwasserstand in Ordnung?
- Schaum oder Ölspuren im Kühlwasser können Folge einer defekten Zylinderkopfdichtung sein.
- Beträgt die Profiltiefe mindestens noch 4 mm (auch beim Reserverad)?
- Sind die Felgen (auch innen) frei von Beschädigungen (Achsschäden sind zu befürchten)?
- Sind die Reifen gleichmäßig abgefahren (Spur)?
- Ist die Auspuffanlage älter als 3 Jahre (Rechnung)?
- Ist die Auspuffanlage frei von Durchrostungen und Undichtigkeiten?
- Liegt erhöhtes Spiel des Lenkrades bei geradeausstehenden Rädern vor (größer als zwei Finger breit)?
- Treten Geräusche während des Lenkvorgangs auf?
- Ist die Lenkung leichtgängig und hakt nicht?
- Lässt sich die Handbremse leicht anziehen und lösen?
Weitere Prüfpunkte
- Testen Sie die Beleuchtung: Abblend-/Fernlicht - Standlicht - Blinker - Kennzeichenleuchten - Warnblinker - Nebelschlussleuchten - Rückfahrscheinwerfer - Innenbeleuchtung
- Prüfen Sie auch folgende Bauteile: Schiebedach - Fensterheber - Sitzverstellung - Heizung - Lüftung - Klimaanlage
- Probefahrt:
- Springt der Motor sofort an?
- Geht der Motor von alleine aus?
- Ruckelt der Motor im Leerlauf?
- Hat der Motor Zündaussetzer?
- Lassen sich die Gänge leicht einlegen?
- Springen bei kurzzeitigem Vollgas die Gänge heraus?
- Funktioniert beim Automatik-Getriebe die Kick-Down-Funktion?
- Ist das Kupplungsspiel kleiner als 4 – 5 cm?
- Sind außergewöhnliche Vibrationen (Unwucht, Höhenschlag) feststellbar?
- Sind atypische Geräusche hörbar?
- Sind laute Auspuffgeräusche hörbar? -
- Sind andere, atypische Geräusche hörbar?
- Sprechen die Bremsen nach spätestens 1/3 Pedalweg an?
- Zieht das Fahrzeug zur Seite, wenn das Lenkrad kurzzeitig losgelassen wird (mit und ohne Bremse)?
Allgemeine Tipps
Ziehen Sie eine weitere Person zu Ihrem Kauf hinzu. Vier Augen sehen mehr als zwei. Lassen Sie sich während der Probefahrt nicht durch den Verkäufer ablenken. Schalten Sie das Radio aus. Fahren Sie kurzzeitig mit offenen Fenstern, so können Sie Geräusche besser erkennen. Besichtigen Sie das Fahrzeug im Freien und bei Tageslicht. Bestehen Sie auf einem Kaufvertrag. Lassen Sie sich ggf. die Unfallfreiheit im Kaufvertrag zusichern.
Gebrauchtwagen-Garantie
Der Gebrauchtwagenfachhandel bietet mindestens ein Jahr Gewährleistung. Dank der EU- Verbrauchsgüter -Richtlinie, zu Deutsch Schuldrechtsreform ist der Ausschluss der Gewährleistung nur noch für Privatleute, aber nicht mehr für den Handel zulässig. Der Händler haftet für mögliche Mängel. Maximal zwei Jahre, mindestens aber ein Jahr. Das heißt für den Gebrauchtwagenkäufer mehr Sicherheit und ein ganz klares Plus für den Kauf einen Gebrauchten beim Kfz- Fachhändler. Meist gibt es beim Fachhandel darüber hinaus auch günstige Finanzierungsangebote und Servicepaket. Ältere und störanfällige Fahrzeuge sind wegen ihres Mängelrisikos weniger im Handel zu finden. Der Privathandel der nach wie vor rund die Hälfte aller Geschäfte ausmacht wird noch stärker unter Preisdruck geraten, und wird die Gunst der Käufer weiter einbüßen.