Bewertungen von Pkw, Oldtimern und anderen Kfz
Durch eine Fahrzeugbewertung werden der Wiederbeschaffungswert, der Veräußerungswert (nach § 9 des Bundesbewertungsgesetzes), der Händler-Einkaufswert oder der Händler-Verkaufswert ermittelt. Im Zuge einer Bewertung werden alle wertbeeinflussenden Faktoren (z. B. Zubehör, Pflegezustand usw.) und auch die örtliche Marktlage berücksichtigt.
Eine Fahrzeugbewertung wird oftmals erforderlich, wenn ein Firmenfahrzeug dem Betriebsvermögen entnommen werden soll. Der Wert des Fahrzeuges wird dem Finanzamt hierdurch nachgewiesen.
Eine verstärkte Nachfrage besteht auch nach Oldtimer-Bewertungen. Solche Bewertungen dienen dem Nachweis des Zustandes und des Fahrzeugwertes. Der Zustand der einzelnen Baugruppen und Bauteile des Oldtimers (Karosserie, Chromteile, Scheiben, Sitze, Innenverkleidungen, Bodenbeläge ...) wird detailliert festgehalten. In die Bewertung fließen die Qualität der Restaurierungsarbeiten (Originalteile?), der technische Zustand, die Seltenheit und die Beliebtheit des Fahrzeuges mit ein. Oftmals wird eine Bewertung von Versicherungen vor Abschluss eines Versicherungsvertrages gefordert.
Eine Fahrzeugbewertung wird oftmals erforderlich, wenn ein Firmenfahrzeug dem Betriebsvermögen entnommen werden soll. Der Wert des Fahrzeuges wird dem Finanzamt hierdurch nachgewiesen.
Eine verstärkte Nachfrage besteht auch nach Oldtimer-Bewertungen. Solche Bewertungen dienen dem Nachweis des Zustandes und des Fahrzeugwertes. Der Zustand der einzelnen Baugruppen und Bauteile des Oldtimers (Karosserie, Chromteile, Scheiben, Sitze, Innenverkleidungen, Bodenbeläge ...) wird detailliert festgehalten. In die Bewertung fließen die Qualität der Restaurierungsarbeiten (Originalteile?), der technische Zustand, die Seltenheit und die Beliebtheit des Fahrzeuges mit ein. Oftmals wird eine Bewertung von Versicherungen vor Abschluss eines Versicherungsvertrages gefordert.